Ihr Kunde zahlt nicht – was tun?
Am besten zum Anwaltsinkasso! Verschenken Sie keine wertvolle Zeit. Die
Erfahrung zeigt, dass Gläubiger, die zunächst lange selbst mahnen und
den „Schritt zum Anwalt“ scheuen, am Ende eher leer ausgehen.
Sie schicken uns nur die Rechnung und gegebenenfalls die letzte Mahnung
per Telefax, Post oder auch E-Mail.
Mehr ist nicht zu tun!
Keine Vorschüsse
Sie zahlen zunächst weder einen Gebühren- noch einen Auslagenvorschuss
und weder Mitglieds- noch Vereinsbeiträge, wie dies bei vielen
Inkassobüros üblich ist.
Sofern von Ihnen nichts anderes vermerkt ist, wird der Schuldner
zunächst noch einmal schriftlich zur Zahlung aufgefordert. Bleibt dies
ohne Reaktion, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein und
verauslagen hierbei anfallende Kosten für Sie.
Bei Erfolg keine Kosten
Wenn die Forderung beim Schuldner durch die Kanzlei beigetrieben werden kann, entstehen Ihnen keine Kosten.
Anders wäre dies bei Beauftragung eines Inkassobüros, da nach
überwiegender Rechtsprechung vom Schuldner keine Inkassokosten verlangt
werden
dürfen. Inkassounternehmen sind selten preisgünstiger als Anwälte.
Die Rechtsanwaltsgebühren werden gleichzeitig mit der Forderung beim
Gegner eingefordert. Auf den Erstattungsanspruch der
Rechtsanwaltskosten dürfen Sie nicht verzichten, beispielsweise wenn
der Gegner direkt an Sie zahlt.
Beim Schuldner ist momentan nichts zu holen Ist die auf das
Mahnverfahren folgende Zwangsvollstreckung unstreitiger Forderungen
einmal erfolglos, berechnet die Kanzlei lediglich die baren Auslagen
(i.d.R. Gerichtsvollzieherkosten zwischen 20,- und 100,- Euro, je nach
Aufwand) und eine
Pauschalgebühr zzgl. Umsatzsteuer wie folgt:
- Bei Forderungen ab 1.200,00 €: 100,00 €
- Bei Forderungen ab 2.000,00 €: 150,00 €
- Bei Forderungen ab 3.000,00 €: 200,00 €
- Bei Forderungen ab 4.000,00 €: 300,00 €
Die Kanzlei akzeptiert statt der vollen Gebühren neben der Pauschale
die Annahme des Erstattungsanspruchs gegen den Schuldner an Erfüllungs
Statt.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Zwangsvollstreckung Auslagen für
Gerichtsvollzieher anfallen, die i.d.R. zwischen 20,- und 100,- Euro
betragen und die gemeinsam mit der Pauschale nachträglich abgerechnet
werden.
Überwachung
Die nicht erledigte Angelegenheit verbleibt in der Kanzlei und wird
dort regelmäßig auf Vollstreckungsmöglichkeiten überprüft und die
weitere finanzielle Situation des Schuldners überwacht.
Wenn der Schuldner sich wehrt
Wird ein Mahnverfahren durch Widerspruch des Schuldners streitig, so
übernimmt die Kanzlei ihre Vertretung auch im anschließenden
Klageverfahren.
Bitte beachten Sie hierbei, dass für dieses der Kanzlei die vollen gesetzlichen Gebühren
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zustehen, welche vor Einleitung
dieses Verfahrens angefordert werden.
Ihre Vorteile und Ihr Gewinn:
- Mahnung, Titulierung, Vollstreckung – alles aus einer Hand
- Im Erfolgsfall keinerlei Gebühren und Auslagen
- Keine überflüssigen Inkassobürokosten, auf denen Sie letztendlich sitzen bleiben
- Keine Mitglieds- oder Vereinsbeiträge
- Bei Erfolglosigkeit lediglich Pauschalgebühr und bare Auslagen
- Technisches Verständnis
Sie senden uns einfach Ihre offene Rechnung per Fax, Post oder E-Mail
zu und wir veranlassen das Erforderliche und informieren Sie regelmäßig
über den Sachstand.
Sollten sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an!
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