Startseite Kontakt Impressum Suche
Startseite
Forderungsinkasso
Kanzleiinformationen
Links und Downloads
Kontakt
Anfahrtsbeschreibung
Datenschutz
Impressum
Startseite arrow Forderungsinkasso Saturday, 20. April 2024


Forderungsinkasso PDF Drucken

Ihr Kunde zahlt nicht – was tun?

Am besten zum Anwaltsinkasso! Verschenken Sie keine wertvolle Zeit. Die Erfahrung zeigt, dass Gläubiger, die zunächst lange selbst mahnen und den „Schritt zum Anwalt“ scheuen, am Ende eher leer ausgehen.

Sie schicken uns nur die Rechnung und gegebenenfalls die letzte Mahnung per Telefax, Post oder auch E-Mail.
Mehr ist nicht zu tun!

Keine Vorschüsse
Sie zahlen zunächst weder einen Gebühren- noch einen Auslagenvorschuss und weder Mitglieds- noch Vereinsbeiträge, wie dies bei vielen Inkassobüros üblich ist.

Sofern von Ihnen nichts anderes vermerkt ist, wird der Schuldner zunächst noch einmal schriftlich zur Zahlung aufgefordert. Bleibt dies ohne Reaktion, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein und verauslagen hierbei anfallende Kosten für Sie.

Bei Erfolg keine Kosten
Wenn die Forderung beim Schuldner durch die Kanzlei beigetrieben werden kann, entstehen Ihnen keine Kosten.

Anders wäre dies bei Beauftragung eines Inkassobüros, da nach überwiegender Rechtsprechung vom Schuldner keine Inkassokosten verlangt werden dürfen. Inkassounternehmen sind selten preisgünstiger als Anwälte.

Die Rechtsanwaltsgebühren werden gleichzeitig mit der Forderung beim Gegner eingefordert. Auf den Erstattungsanspruch der Rechtsanwaltskosten dürfen Sie nicht verzichten, beispielsweise wenn der Gegner direkt an Sie zahlt.

Beim Schuldner ist momentan nichts zu holen
Ist die auf das Mahnverfahren folgende Zwangsvollstreckung unstreitiger Forderungen einmal erfolglos, berechnet die Kanzlei lediglich die baren Auslagen (i.d.R. Gerichtsvollzieherkosten zwischen 20,- und 100,- Euro, je nach Aufwand) und eine Pauschalgebühr zzgl. Umsatzsteuer wie folgt:

  • Bei Forderungen ab 1.200,00 €:  100,00 €
  • Bei Forderungen ab 2.000,00 €: 150,00 €
  • Bei Forderungen ab 3.000,00 €: 200,00 €
  • Bei Forderungen ab 4.000,00 €: 300,00 €

Die Kanzlei akzeptiert statt der vollen Gebühren neben der Pauschale die Annahme des Erstattungsanspruchs gegen den Schuldner an Erfüllungs Statt.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Zwangsvollstreckung Auslagen für Gerichtsvollzieher anfallen, die i.d.R. zwischen 20,- und 100,- Euro betragen und die gemeinsam mit der Pauschale nachträglich abgerechnet werden.

Überwachung
Die nicht erledigte Angelegenheit verbleibt in der Kanzlei und wird dort regelmäßig auf Vollstreckungsmöglichkeiten überprüft und die weitere finanzielle Situation des Schuldners überwacht.

Wenn der Schuldner sich wehrt
Wird ein Mahnverfahren durch Widerspruch des Schuldners streitig, so übernimmt die Kanzlei ihre Vertretung auch im anschließenden Klageverfahren.
Bitte beachten Sie hierbei, dass für dieses der Kanzlei die vollen gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zustehen, welche vor Einleitung dieses Verfahrens angefordert werden.

Ihre Vorteile und Ihr Gewinn:

  • Mahnung, Titulierung, Vollstreckung – alles aus einer Hand
  • Im Erfolgsfall keinerlei Gebühren und Auslagen
  • Keine überflüssigen Inkassobürokosten, auf denen Sie letztendlich sitzen bleiben
  • Keine Mitglieds- oder Vereinsbeiträge
  • Bei Erfolglosigkeit lediglich Pauschalgebühr und bare Auslagen
  • Technisches Verständnis

Sie senden uns einfach Ihre offene Rechnung per Fax, Post oder E-Mail zu und wir veranlassen das Erforderliche und informieren Sie regelmäßig über den Sachstand.

Sollten sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an!